AGB

1) Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kollidierende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere der Ausschluss des Eigentumsvorbehaltes und das Verbot der Verrechnung von Gegenforderungen werden von uns nicht anerkannt.

2) Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
An Zeichnungen und anderen Angebots-unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Unsere Verkaufsangestellten und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3) Preise

Unsere Preise verstehen sich als €-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der geltenden Höhe. Ändern sich die Betriebskosten vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern und den am Versandtag gültigen Listenpreis zu berechnen.

4) Liefer- und Leistungszeit

Die Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden nach bestem Ermessen angegeben. Wir sind zu vorzeitiger Lieferung und zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach schriftlicher angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sobald in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Soll die Lieferung auf Abruf erfolgen und wird nicht rechtzeitig abgerufen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und zu berechnen.

5.) Stornierungen und Warenrückgaben

Bei Stornierungen sind wir berechtigt Stornierungskosten in Höhe von 20 % des Nettowarenwertes zu berechnen.
Warenrückgaben bedürfen der vorherigen Ankündigung und unserer Zustimmung. Stimmen wir einer Rückgabe zu, kann die Ware frachtfrei an unsere Anschrift zurückgesandt werden. Die Ware muss originalverpackt, vollständig, unbeschädigt und sauber sein. Nach Eingang der Ware und Überprüfung auf einwandfreien Zustand erteilen wir Gutschrift unter Abzug von 20 % des Nettowarenwertes.
Sonder-, Maß- und Einzelanfertigungen sowie extra beschaffte Waren sind von Stornierungen und Rückgaben ausgeschlossen.

6) Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7) Gewährleistung

Mängel an unseren Lieferungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelrüge muss uns schriftlich und innerhalb von 1 Woche erteilt werden. Versteckte Mängel sind nach deren Erkennen ebenfalls unverzüglich innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sind unsere Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen ohne Erfolg, so kann der Käufer nach seiner Wahl unter Ausschluss weitergehender Ansprüche mindern oder wandeln. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen.

8) Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie aus noch nicht eingelösten Schecks oder Wechseln), die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Dies gilt auch für Waren, die bereits zuvor geliefert und bezahlt worden sind; sie dienen dann als Sicherheit für noch offene Forderungen. Auf Verlangen geben wir die zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit ihr Wert unsere offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sache in dem entsprechenden anteiligen Verhältnis.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage vor.

9) Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir sind berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechselzahlungen bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und werden im übrigen nur erfüllungshalber entgegengenommen. Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Wechselzahlungen schließen Skontoabzug aus.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig gestellten Forderungen gegen unsere fälligen Forderungen aufrechnen.

10) Haftung

Für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden von Angestellten und Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, also insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlungen, haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verstößen gegen wesentliche Vertrags-pflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

Zuletzt angesehen